Ausbildung

Beruf mit Zukunft

Wir bilden aus!

Altenpflege ist ein sozialpflegerischer Beruf und ist der einzige, der die Gesamtsituation des alten Menschen berücksichtigt und diesen in seiner körperlichen, seelischen, sozialen und geistigen Ganzheit zu erfassen versucht. Ausgangs- und Zielpunkt der Hilfe und Unterstützung ist die Individualität der einzelnen Person, deren Bedürfnisse, Möglichkeiten und Lebenssituation. Die Ausbildung befähigt zur eigenverantwortlichen und selbständigen Beratung, ganzheitlichen Pflege, Aktivierung und Rehabilitation gesunder und kranker älterer Menschen. Vielseitige Tätigkeiten eröffnen Möglichkeiten kreativer Arbeit mit Menschen im Team und in der Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen. Für die Pflegefachkraft bietet dieser anspruchsvolle und herausfordernde Beruf Chancen selbständiger Gestaltung und Möglichkeiten persönlicher Anerkennung und Weiterentwicklung.

Die demografische Entwicklung in unserer Gesellschaft führt dazu, dass in den kommenden Jahren die Zahl alter Menschen, die einen entsprechenden Pflege- und Betreuungsbedarf haben, steigen wird. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, ist die Ausbildung qualifizierter Fachkräfte in der Altenhilfe dringend erforderlich. Der Beruf Altenpfleger/in ist interessant, vielfältig und zukunftssicher. Ziel der Altenpflege ist es, die Würde und Rechte alter Menschen zu wahren und ihnen ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben im Alter zu ermöglichen. Das geschieht durch:Unterstützung zur Erhaltung und Gestaltung des persönlichen Lebensraumes,Förderung der Kontakte zwischen älteren Menschen und zwischen den Generationen.

 

  • Schutz von Kompetenzen und Erhalt bzw. Förderung noch vorhandener Fähigkeiten
  • Orientierung an individuellen Lebensverläufen
  • Akzeptanz und Förderung der Einzigartigkeit und Individualität eines jeden zu Betreuenden / zu Pflegenden
  • Hilfe zur Sicherung eines anerkannten Platzes für alte Menschen in der Gesellschaft

Aufgaben

Die Aufgabe staatlich anerkannter Altenpflegerinnen und Altenpfleger ist es, alte Menschen bei der Gestaltung des täglichen Lebens fachkompetent zu begleiten, zu pflegen und zu beraten. Sie wirken einer Einengung und Verarmung des Lebensraumes entgegen, um Lebensqualität und Lebensfreude auch bei gesundheitlicher Beeinträchtigung zu erhalten. Alte Menschen werden sowohl in ihrer Wohnung als auch in stationären Altenhilfeeinrichtungen und Tageseinrichtungen begleitet, unterstützt, beraten und gepflegt. Der Altenpfleger/die Altenpflegerin arbeitet selbständig und eigenverantwortlich. Er/Sie steht im unmittelbaren Kontakt zum alten Menschen und stellt gegebenenfalls Kontakte zu anderen fachlich Zuständigen her. Im Pflegeteam werden Pflege- und Betreuungsmaßnahmen geplant und koordiniert. Für den Hausarzt des Pflegebedürftigen ist er/sie ein/e kompetente/r Berater/in. Sie/Er ist verantwortlich für die Anleitung von pflegerischen Hilfskräften und pflegenden Angehörigen.

Die neue generalistische Pflegeausbildung

Bei der neuen generalistischen Pflegeausbildung nach dem PflBG handelt es sich um eine insgesamt dreijährige, duale Fachkraftausbildung mit Unterricht an Pflegeschulen und praktischer Ausbildung bei einer Ausbildungseinrichtung. Wie bisher wird jeder Auszubilden­de neben seinen Ausbildungsbetrieb auch externe Praktika in verschiedenen Versorgungs­bereichen absolvieren. Dabei erfolgt der überwiegende Teil der praktischen Ausbildung beim so genannten „Träger der praktischen Ausbildung" (§ 8 PflBG; § 3 und 4 PflAPrV), mit dem der Auszubildende vor Beginn der Ausbildung den Ausbildungsvertrag schließt.

Nach zwei Jahren findet eine Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes, statt. Ein Bestehen der Prüfung ist nicht erforderlich, um die Ausbildung fortzuführen. Diese Zwischenprüfung dient lediglich der Lernstandsüberprüfung.  Die (Vollzeit-)Pflegeausbildung schließt final nach drei Jahren mit einer staatlichen Ab­schlussprüfung ab. Für die Auszubildenden bleibt die berufliche Pflegeausbildung kostenlos. Es wird wie bisher auch eine Ausbildungsvergütung durch den Träger der praktischen Aus­bildung gezahlt. Grundsätzlich aber - und das ist neu! - erhalten alle Auszubildenden in den ersten zwei Ausbildungsjahren eine generalistische Pflegeausbildung (einheitlicher Lehr­plan). Das bedeutet, dass sowohl die Theorie als auch die Praxis für alle Auszubildenden in Krankenhäusern, ambulanten Diensten und Altenhilfeeinrichtungen nach dem gleichen Schema verlaufen. Auszubildende, die eine stationäre Pflegeeinrichtung oder einen ambulanten Dienst als Trä­ger der Ausbildung gewählt und sich im Ausbildungsvertrag für einen entsprechenden Ver­tiefungseinsatz entschieden haben, setzen den Schwerpunkt ihrer Ausbildung von Anfang an auf die Pflege von alten Menschen.

Ausbildungsinhalte /Dauer

3 Jahre mit insgesamt 4.600 Stunden. Davon entfallen 2.500 Stunden auf die praktische Ausbildung und 2.100 Stunden auf den theoretischen Unterricht.

Wie läuft die praktische Ausbildung ab?

Die praktische Ausbildung umfasst insgesamt 2.500 Stunden. In den ersten beiden Jahren verläuft sie für alle Pflegeschüler gleich. Eine Übersicht über die Praxisstunden / praktischen Einsätze finden Sie hier:

Gibt es einen Bestandsschutz für Berufsabschlüsse vor dem PflBG?

Die bisherigen Ausbildungsabschlüsse nach AltPflG bleiben selbstverständlich uneinge­schränkt gültig. Sie sind den zukünftigen Pflegefachfrauen unc;J -männern rechtlich gleichge­stellt (§ 62 PflBG).

Ausbildungsorte

Die theoretische Ausbildung erfolgt in einer Altenpflegeschule; die praktische Ausbildung erfolgt in einer stationären oder ambulanten Einrichtung. Praktika werden z.B. in Krankenhäusern mit geriatrischem Schwerpunkt oder in Einrichtungen der offenen Altenhilfe gemacht.

Welche Voraussetzungen muss der zukünftige Auszubildende mitbringen?

Wie bisher haben alle Schülerinnen und Schüler mit mindestens dem „Schulabschluss 10a" (erweiterter Hauptschulabschluss) Zugang zur Pflegeausbildung. Für Schülerinnen und Schüler mit einfachem Hauptschulabschluss (9 Jahre) ist der Einstieg in zukünftige die Assistenzausbildung (heutige Pflegehelferin) möglich; anschließend kann die Fach­kraftausbildung „angehängt" werden.

Wann legt der Auszubildende seinen Vertiefungseinsatz fest?

Der Vertiefungseinsatz wird bereits im Ausbildungsvertrag festgelegt. Der Auszubildende einer stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung entscheidet sich mit der Wahl seines praktischen Trägers regelhaft für den „Vertiefungseinsatz Altenpflege". Auszubildende im Krankenhaus entscheiden sich automatisch für den „Vertiefungseinsatz Krankenhaus". Alle AZUBIS mit Vertiefungseinsatz Altenpflege haben nach dem PflBG die Möglichkeit vor Ab­lauf des zweiten Ausbildungsjahres von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Wann übt der Auszubildende sein Wahlrecht aus?

Ein Wechsel ist nur für die AZUBl's möglich, die sich zu Beginn der Ausbildung durch die Wahl des Trägers Ihrer Ausbildung entweder für eine (teil-) stationären Pflegeeinrichtung oder einen ambulanten Pflegedienst entschieden haben und in diesen Bereichen einen Ver­tiefungseinsatz im Ausbildungsvertrag vereinbart haben. Nur in diesem Fall können die AZUBl's dann frühestens sechs bis zu spätestens vier Monate vor Beendigung des 2. Aus­bildungsjahres ihr Wahlrecht ausüben, ob sie die generalistische Ausbildung fortsetzen oder den spezialisierten Berufsabschluss in der Altenpflege erwerben möchten. Zur Ausübung des Wahlrechts werden diese AZUBl's auch von der Bezirksregierung Münster gesondert aufgefordert. Auch Sie als Träger der praktischen Ausbildung sollten Ihren AZUBI rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist auf sein Wahlrecht hinweisen. Bei Fortsetzung der generalistischen Ausbildung auch im dritten Jahr wird der Berufsab­schluss Pflegefachmann/-frau erworben, mit dem Hinweis in der Berufsurkunde auf den ge­wählten „Vertiefungseinsatz Altenpflege". Entscheidet sich der AZUBI für den Abschluss zum Altenpfleger/in wird der Ausbildungsver­trag auf die neue Berufsbezeichnung angepasst und die Pflegeschule informiert.

Jetzt bewerben!

 

Jetzt bewerben und in die Zukunft investieren!

Sie haben ein gutes Gespür für die besonderen Herausforderungen der älteren Generation und wünschen sich einen Beruf mit Verantwortung? Dann starten Sie jetzt Ihre Ausbildung bei uns und investieren Sie in Ihre Zukunft.

Richten Sie Ihre Bewerbung an Frau Katja Schnittka, KS Pflegedienst GmbH, Stahlbaustr. 8, 44577 Castrop-Rauxel oder per eMail an info@kspflegedienst.de.